Corona Untersuchungsausschuss

    Maßnahmen, Masken, Machtmissbrauch?

    Maskenzwang für Kinder war „Quälerei“

    14.04.2025, PM und Grafik: AfD-Fraktion im Sächs. Landtag

    Professor Dr. Detlev Krüger ist der Vorgänger von Christian Drosten und leitete das Institut für Virologie an der Charité in Berlin 27 Jahre lang.

    Professor Krüger widerspricht Drosten in ganz wesentlichen Punkten. Im U-Ausschuss sagte er zum Beispiel, dass die Kontaktverfolgung – abgesehen von den Anfangsmonaten – völlig sinnfrei gewesen sei, weil sich das Corona-Virus ab Mitte 2020 verselbständigt hatte.

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    Auf der Webseite unseres Abgeordneten Marko Winter, welcher Mitglied des Untersuchungsausschuss ist, sind Bilder von der ersten öffentlichen Sitzung (Anhörung) eingestellt. Diese fand am 6. März 2025 statt.

    Siehe HIER und unter nachfolgender Vorschau:  

    Bilder von der ersten Anhörung des Corona-Untersuchungsausschuss in Sachsen

     

    Corona: Impfschäden dürfen nicht verjähren!

    20.01.2025, PM und Grafik: AfD-Fraktion im Sächs. Landtag 

    Ca. 90 Prozent der Anträge auf Entschädigung nach einem Corona-Impfschaden wurden in Sachsen abgelehnt – und das trotz Hirnblutungen, Lähmungen, Schlaganfällen, Sehstörungen und anderen gravierenden Nebenwirkungen.

    „Das Signal an die Betroffenen war damit von Anfang an klar: Der bürokratische Aufwand eines Antrags auf Entschädigung lohnt sich nicht“, erklärt der AfD-Abgeordnete Thomas Prantl.

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    Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß Artikel 54 Absatz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen zum Gegenstand:

    Untersuchung der Krisenpolitik der sächsischen Staatsregierung im Zusammenhang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 und der Erkrankung COVID-19 für den Zeitraum von 2019 bis zum Tag, an dem der Einsetzungsbeschluss gefasst wird.

    Der Landtag möge beschließen:

    Gemäß Artikel 54 Abs. 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen wird ein Untersuchungsausschuss mit dem Titel Untersuchung der Krisenpolitik der sächsischen Staatsregierung im Zusammenhang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 und der Erkrankung COVID-19 für den Zeitraum von 2019 bis zum Tag, an dem der Einsetzungsbeschluss gefasst wird eingesetzt.

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