Corona Untersuchungsausschuss

    Maßnahmen, Masken, Machtmissbrauch?

    Corona: Impfschäden dürfen nicht verjähren!

    20.01.2025, PM und Grafik: AfD-Fraktion im Sächs. Landtag 

    Ca. 90 Prozent der Anträge auf Entschädigung nach einem Corona-Impfschaden wurden in Sachsen abgelehnt – und das trotz Hirnblutungen, Lähmungen, Schlaganfällen, Sehstörungen und anderen gravierenden Nebenwirkungen.

    „Das Signal an die Betroffenen war damit von Anfang an klar: Der bürokratische Aufwand eines Antrags auf Entschädigung lohnt sich nicht“, erklärt der AfD-Abgeordnete Thomas Prantl.

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    Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß Artikel 54 Absatz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen zum Gegenstand:

    Untersuchung der Krisenpolitik der sächsischen Staatsregierung im Zusammenhang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 und der Erkrankung COVID-19 für den Zeitraum von 2019 bis zum Tag, an dem der Einsetzungsbeschluss gefasst wird.

    Der Landtag möge beschließen:

    Gemäß Artikel 54 Abs. 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen wird ein Untersuchungsausschuss mit dem Titel Untersuchung der Krisenpolitik der sächsischen Staatsregierung im Zusammenhang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 und der Erkrankung COVID-19 für den Zeitraum von 2019 bis zum Tag, an dem der Einsetzungsbeschluss gefasst wird eingesetzt.