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    Der Ausschuss wurde mit Beschluss des Plenums am 25. Oktober 2024 eingesetzt. Den Einsetzungsbeschluss finden Sie HIER. Die erste nichtöffentliche Sitzung fand am 16. Januar 2025 statt.

    Blick ins Plenum vor der ersten Anhörung

    Für die AfD-Fraktion sind folgende Mitglieder im Untersuchungsausschuss:

    Ein Untersuchungsausschuss (UA) ist ein parlamentarisches Gremium, das vom Parlament eingesetzt wird, um bestimmte Sachverhalte, Vorfälle oder Entwicklungen umfassend und systematisch zu untersuchen. Sein Hauptzweck besteht darin, Transparenz zu schaffen, Verantwortlichkeiten festzustellen und Missstände aufzudecken. Der Sinn eines Untersuchungsausschusses liegt darin, die Kontrolle und Überwachung der Regierung und anderer öffentlicher Institutionen zu stärken. Durch die detaillierte Untersuchung können etwaige Fehler, Fehlverhalten oder illegalen Handlungen ans Licht gebracht werden. Dies trägt dazu bei, das Vertrauen in die demokratischen Institutionen zu sichern und Missbrauch zu verhindern.

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